Eine verhaltensbedingte Kündigung kann das Leben von Arbeitnehmern auf den Kopf stellen. Sie fühlen sich frustriert, verunsichert und möglicherweise auch ungerecht behandelt. In diesem Blogbeitrag erläutern wir Ihnen, warum Sie gerade nach einer verhaltensbedingten Kündigung aktiv werden sollten und wie Sie diese Situation mit unserer Unterstützung meistern. Damit Sie nach der Kündigung sagen können: Ich habe die Initiative ergriffen, mein Recht verteidigt und das Beste aus der Situation herausgeholt.

Vielen Dank sagt Andreas Zechlin

Verhaltensbedingte Kündigung – Herausforderung für jeden Arbeitnehmer

Eine verhaltensbedingte Kündigung greift gravierender in das Leben eines Arbeitnehmers ein als etwa eine betriebsbedingte Kündigung. Denn mit der verhaltensbedingten Kündigung geht immer der Vorwurf des Arbeitgebers einher, der Arbeitnehmer habe „etwas falsch gemacht“. Auch vor diesem Hintergrund bringt die verhaltensbedingte Kündigung häufig eine besonders hohe persönliche Belastung für den Arbeitnehmer mit sich.

Auch die finanziellen Konsequenzen einer verhaltensbedingten Kündigung sind für den Arbeitnehmer jedoch häufig besonders dramatisch. Unabhängig davon, ob die verhaltensbedingte Kündigung als fristgerechte Kündigung oder als fristlose Kündigung erklärt wurde muss der Arbeitnehmer damit rechnen, dass er durch die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit erhält. Damit drohen dem Arbeitnehmer bis zu zwölf Wochen, in denen er keine Leistungen durch Arbeitgeber oder Arbeitsagentur erhält. Da viele Arbeitnehmer über kein finanzielles Polster verfügen sind damit schnell gravierende wirtschaftliche Konsequenzen verbunden. Das Darlehen für das Eigenheim oder die Wohnungsmiete, die Leasingrate für das Fahrzeug, der Mobilfunkvertrag, Lebensmittel, Energie, usw. – für sämtliche Kostenpositionen stellt sich die Frage – wie soll ich diese in Zukunft begleichen?

Fristgerechte Kündigung und fristlose Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann entweder als fristgerechte Kündigung oder aber auch als fristlose Kündigung erklärt werden. Erstaunlich vielen Arbeitnehmern ist der Unterschied nicht bewusst.

Die rechtswirksame fristgerechte verhaltensbedingte Kündigung führt zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnis unter Beachtung der ordentlichen Kündigungsfrist. Die ordentliche Kündigungsfrist ergibt sich dabei aus dem Gesetz, einem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag. Sie beträgt regelmäßig zwischen vier Wochen und sieben Monaten.

Die rechtswirksame fristlose verhaltensbedingte Kündigung führt zu einer sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis ist – wenn der Arbeitnehmer sich nicht zur Wehr setzt – mit Zugang der Kündigung (Übergabe, Einwurf in den Briefkasten o.ä.) beendet.

Einzelfälle verhaltensbedingter Kündigungen

Es sind zahllose Fälle denkbar, weshalb Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung erklären können. Unabhängig davon, ob es sich um eine fristgerechte verhaltensbedingte Kündigung oder eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung handelt, gibt es jedoch bestimmte Kündigungsgründe, die besonders häufig durch Arbeitgeber angeführt werden. Klassiker in diesem Zusammenhang sind beispielsweise das wiederholte Zuspätkommen, der Diebstahl zu Lasten des Arbeitgebers, der Arbeitszeitbetrug oder aber auch Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.

Abmahnung vor einer verhaltensbedingten Kündigung?

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann der Arbeitgeber nicht bei jedem Fehlverhalten des Arbeitnehmers wirksam erklären. Vielmehr sind sowohl die fristlose verhaltensbedingte Kündigung als auch die fristgerechte verhaltensbedingte Kündigung und mehrere Voraussetzungen gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass vor verhaltensbedingten Kündigungen grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich ist. Von diesem Grundsatz wird nur dann eine Ausnahme gemacht, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Schwere der Verhehlung des Arbeitnehmers unter keinen Umständen zuzumuten ist und auch nicht mit einer Besserung des Verhaltens des Arbeitnehmers nach einer Abmahnung zu rechnen ist.

Sollten Sie als Arbeitnehmer gegen eine verhaltensbedingte Kündigung vorgehen?

Fast alle verhaltensbedingte Kündigungen sind angreifbar. Gerade wenn Sie als Arbeitnehmer ein schlechtes Gewissen haben, weil Sie möglicherweise tatsächlich einen Fehler gemacht haben, sollten Sie die Kündigung anwaltlich überprüfen lassen. Schämen Sie sich dabei nicht für Ihre Verfehlung – Ihr Anwalt steht an Ihrer Seite und ist ständig mit (angeblichem) Fehlverhalten von Arbeitnehmern konfrontiert. Im Rahmen von außergerichtlichen Verhandlungen über die Kündigung oder notfalls auch über eine Klage lassen sich viele Kündigungen abwehren. Häufig lässt sich auch eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung in eine fristgerechte Kündigung aus betrieblichen Gründen umgestalten. Sie sind dann sozial durch die Fortzahlung des Gehaltes bis zum Ablauf der Kündigungsfrist abgesichert und können anschließend häufig sofort Arbeitslosengeld beziehen. Je nach Situation lässt sich nach einer verhaltensbedingten Kündigung ebenso wie nach anderen Kündigungen eine angemessene Abfindung aushandeln.

Wie können wir Sie anwaltlich unterstützen?

Kostenfrei und unverbindlich sprechen wir mit Ihnen über die erklärte Kündigung und zeigen Ihnen, wie Sie aus Ihrer Situation das Beste herausholen können. Nach dem Gespräch werden Sie ein gutes Gefühl haben und wissen, was zu tun ist.

Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung besprechen wir auch über Kosten, die durch unsere Beauftragung entstehen können. Solche Kosten halten unsere Mandanten allerdings regelmäßig nicht davon ab, uns zu beauftragen. Einerseits überwiegt der Nutzen die Kosten bei weitem, andererseits gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wie die Tragung der Kosten geregelt wird, die wir im Einzelnen besprechen können. Die Möglichkeiten reichen im Einzelfall von einer Erfolgshonorarvereinbarung, über Prozesskostenhilfe, Einschaltung eines Prozessfinanzierers, Ratenzahlung, bis hin zur klassischen Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Zögern Sie nicht und verbessern Sie Ihre Situation, indem Sie jetzt mit uns Kontakt aufnehmen.

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