Die mögliche Abfindung nach einer Kündigung zu berechnen ist anspruchsvoll. Denn die Abfindungshöhe hängt von zahlreichen Faktoren ab. Im Arbeitsrecht gibt es nach einer Kündigung generell keinen Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch zahlen Arbeitgeber nach einer Kündigung regelmäßig eine Kompensation für den Verlust des Arbeitsverhältnisses. Die Abfindungshöhe ist dabei höchst unterschiedlich. Abfindungsrechner können eine erste Orientierung bieten. Sie berechnen meist auf Grundlage der Beschäftigungsdauer und des Gehaltes, welche Abfindungshöhe realistisch ist. In diesem Blogartikel stellen wir Ihnen die Funktionsweise von Abfindungsrechnern vor. Wir erklären Ihnen, anhand welcher Kriterien Sie eine Abfindung im Arbeitsrecht berechnen können. Wir zeigen Ihnen, welche Kriterien für die Abfindungshöhe herangezogen werden. Zum Abschluss stellen wir Ihnen noch unseren Abfindungsrechner vor. Sie können unseren Abfindungsrechner verwenden, um die Höhe ihrer möglichen Abfindung unter Berücksichtung der wichtigsten Kriterien berechnen zu lassen.

Arbeitnehmerin hat ein Erfolgserlebnis

Einfacher Abfindungsrechner – Wie wird die Abfindung berechnet?

Einfache Abfindungsrechner orientieren sich an der gesetzlichen Formel zur Berechnung einer Abfindung. Im Kündigungsschutzgesetz ist für einen speziellen Fall ein gesetzlicher Abfindungsanspruch vorgesehen. Der gesetzliche Abfindungsanspruch fristet allerdings ein Nischendasein. Die Voraussetzungen für den gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gemäß § 1a KSchG lauten:

  • Kündigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse
  • keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist
  • Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung, dass der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann

Berechnet wird die Abfindung in diesem Sonderfall, indem der Monatsverdienst mit der Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Jahren multipliziert wird und das Ergebnis durch zwei geteilt wird.

Beispiel:
Monatsverdienst: 4.000,00 € brutto
Beschäftigungsdauer: 7 Jahre
Abfindung: 14.000,00 € brutto

Abfindung berechnen – Welche Kriterien sind für die Abfindungshöhe entscheidend?

Die Anwendung der Formel „1/2 Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr“ auf alle möglichen Situationen, aufgrund derer ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll hat den Vorteil, dass die Abfindungsformel zu schnellen Ergebnissen führt.

Häufig sind die Ergebnisse eines solchen Rechners jedoch nicht sachgerecht.

Ist die Kündigung schwach, weil Kündigungsgründe nicht ersichtlich sind, wird eine höhere Abfindung möglich sein.

Ist die Kündigung stark, weil beispielsweise der Betrieb vollständig aufgegeben wird und keine sonstigen Mängel der Kündigung ersichtlich sind, ist die Durchsetzung einer Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr möglicherweise schwierig.

Ein Abfindungsrechner, der die Abfindungshöhe nach der Standardformel berechnet, kann daher nur einen ersten Anhaltspunkt für eine angemessene Abfindung bieten.

Für die Abfindungshöhe nach einer Kündigung können neben der Stärke oder Schwäche der Kündigung auch folgende Kriterien herangezogen werden:

  • wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers
  • Annahmeverzugslohnrisiko
  • Rückkehrbereitschaft des Arbeitnehmers
  • möglicher „Gesichtsverlust“ des Arbeitgebers bei einer Rückkehr des Arbeitnehmers
  • Lage am Arbeitsmarkt
  • Alter des Arbeitnehmers
  • wirtschaftliche Situation des Arbeitnehmers
  • persönliche Situation des Arbeitnehmers
  • Branche
  • Bedürfnis nach Rechtssicherheit
  • Kosten eines Gerichtsverfahrens
  • u.v.m.

Zentral für die Prognose einer möglichen Abfindung nach einer Kündigung ist letztlich die Frage:

Für welchen Preis kann der Arbeitnehmer seinen Kündigungsschutz an den Arbeitgeber verkaufen?

Unser Abfindungsrechner

Unser Abfindungsrechner berechnet die Abfindung im Ausgangspunkt aus der gesetzlichen Formel. Es werden dann weitere Kriterien für die Berechnung der Abfindung herangezogen, um zu einem realistischeren Ergebnis zu gelangen. So berücksichtigt unser Abfindungsrecher etwa die wirtschaftliche Lage des Unternehmens oder das Vorhandensein von Sonderkündigungsschutz. Unser Abfindungsrechner bietet nur den Einstieg in die Berechnung einer Abfindung nach einer Kündigung. Im Anschluss an die Verwendung des Abfindungsrechners haben alle Verwender die Möglichkeit eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen. In dieser wird dann gezielt auf den Enzelfall eingegangen, das Ergebnis des Rechners wird besprochen und mögliche weitere Schritte zur Optimierung der Abfindung werden ausgelotet.

 

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