Abfindungsrechner: Wie hoch könnte Ihre Abfindung sein?
In 2 Minuten: mögliche Abfindung einordnen, Ihre Fristen kennen und die nächsten Schritte planen.Kostenfrei · etwa 2 Minuten · ★ 4,8 aus 117 Bewertungen
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So funktioniert der Abfindungs-Check
- 1Fünf Fragen beantwortenZu Situation, Gehalt und Beschäftigungsdauer. Dauert etwa zwei Minuten.
- 2Leitfaden per E-MailBei Kündigung oder Aufhebungsvertrag: worauf es jetzt ankommt.
- 3Kostenfreie ErsteinschätzungIch melde mich zeitnah, oder Sie buchen direkt einen Termin.
Das erhalten Sie nach dem Abfindungs-Check
Neben der Einschätzung Ihrer möglichen Abfindung bekommen Sie, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen, einen Leitfaden (9 Seiten), passend zu Ihrer Situation. Er beantwortet unter anderem:
- Was sollte ich jetzt als Nächstes tun?
- Welche Fristen gelten? Bei einer Kündigung vor allem die Drei-Wochen-Frist.
- Was muss ich vor der Unterschrift prüfen? Mit Checkliste für den Aufhebungsvertrag.
- Wovon hängt meine Verhandlungsposition ab? Mit Rechenbeispiel.
- Was lässt sich außer dem Geld verhandeln? Etwa Freistellung, Bonus und Zeugnis.
- Welche Risiken gibt es? Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und Steuern.
- Wie lässt sich ein Anwalt finanzieren?
- Welche Unterlagen brauche ich für das Gespräch?
So entsteht Ihr Leitfaden: Er wird automatisch anhand Ihrer Angaben zusammengestellt, je nachdem, ob Sie eine Kündigung erhalten haben oder Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorliegt. Er enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Die erhalten Sie im kostenfreien Erstgespräch.
Beispielseiten aus dem Leitfaden
Sie möchten eine hohe Abfindung? Darauf kommt es jetzt an!
Ratgeber nennen oft eine Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Als Ausgangspunkt ist das in Ordnung. Entscheidend sind nach meiner Erfahrung aber zwei Fragen.

Welches Risiko trägt der Arbeitgeber?
Verliert er einen Kündigungsschutzprozess, muss er Sie weiterbeschäftigen und unter Umständen das Gehalt für die gesamte Verfahrensdauer nachzahlen. Dieses Risiko steigt, wenn
- kein tragfähiger Kündigungsgrund erkennbar ist,
- bei der Kündigung Fehler gemacht wurden, etwa bei der Form oder bei der Anhörung des Betriebsrats,
- Sonderkündigungsschutz besteht, zum Beispiel wegen einer Schwerbehinderung oder Elternzeit.
Wie dringend will er die Trennung?
Steht eine Umstrukturierung an, soll die Stelle schnell neu besetzt werden oder gibt es einen festen Termin, ist Ihrem Arbeitgeber eine zügige Einigung oft viel wert. Auch seine wirtschaftliche Lage und die Gepflogenheiten in seiner Branche spielen dabei eine Rolle.
Wie viel davon am Ende bei Ihnen ankommt, hängt davon ab, wie diese Punkte in der Verhandlung genutzt werden. Mit dem Abfindungs-Check erhalten Sie eine erste Einschätzung. Oder Sie sprechen direkt mit mir, die Ersteinschätzung ist kostenfrei.
Zwei Fälle aus meiner Praxis
Jeder Fall ist anders. Diese beiden zeigen, dass sich ein genauer Blick auch dann lohnt, wenn die Lage zunächst schwierig aussieht.

11.000 € Abfindung trotz Kleinbetrieb
In Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Der Arbeitgeber kann ohne besonderen Grund kündigen. So war es auch bei einem Busfahrer, dessen Fall zunächst aussichtslos schien. Bei der Prüfung stellte sich heraus, dass ihm die Kündigung nur als Kopie übermittelt worden war. Damit war sie unwirksam. Am Ende stand eine Abfindung von 11.000 € brutto.
Ganzen Fall lesen
Abfindung nach nur zehn Monaten
Viele glauben, dass sich nach kurzer Beschäftigung kaum eine Abfindung verhandeln lässt. Dieser Fall zeigt das Gegenteil. Eine Mitarbeiterin eines Unternehmens mit rund 50 Beschäftigten kam nach ihrer Kündigung zu mir. Sie war dort erst seit zehn Monaten tätig. Am Ende erhielt sie eine großzügige Abfindung, ein gutes Arbeitszeugnis und ein späteres Ende ihres Arbeitsverhältnisses. Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld behielt sie.
Ganzen Fall lesenDas sagen meine Mandanten
„Ich war mir erst nicht sicher ob ich mich an einen Anwalt wenden sollte. Hier hat mir die schnelle Kontaktmoglichkeit, per Telefon die Entscheidung leichter gemacht. Und nach dem Rückruf von Herrn Zechlin, wusste ich, dass ich hier richtig war. Ich habe am Ende mehr erhalten, als ich anfangs gedacht habe. Strategisch klug, komplett digital und unkompliziert. Danke!“
„Ich kann Herrn Rechtsanwalt Herr Zechlin und die Mitarbeiter uneingeschränkt weiterempfehlen. Auch wenn die gesamte Kommunikation ausschließlich telefonisch und per E-Mail stattgefunden hat, wurde immer schnell und unkompliziert eine passende Lösung gefunden. Ich hatte jederzeit das Gefühl, dass meine Interessen ernst genommen wurden und fair sowie in meinem Sinne gehandelt wurde. Die Kommunikation war freundlich, zuverlässig und verständlich. Vielen Dank für die kompetente Unterstützung und die angenehme Zusammenarbeit!“
„Ich bin sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit! Man merkt wirklich, dass der Klient im Mittelpunkt steht und nicht das Geld. Es wurde sich gewissenhaft gekümmert, ich habe mich gut beraten gefühlt und kann die Kanzlei nur wärmstens empfehlen!“
„Herr Zechlin hat mich im Arbeitsrecht vertreten. Seine Kompetenz, Freundlichkeit und zuverlässige Arbeit ist ein großes Lob wert. Man wird immer auf dem Laufenden gehalten und Herr Zechlin nimmt sich immer Zeit für seine Mandanten und erklärt alles verständlich. Dieser Anwalt ist jede Weiterempfehlung wert. Trotz schwieriger Lage, hat er ein unglaublich gutes Ergebnis herausgehandelt, mit dem ich niemals gerechnet hätte. Vielen tausend Dank noch einmal Herr Zechlin.“
„Ein sehr guter Anwalt und herausragend auf seinem Gebiet. Verhalf mir zu meinem Recht nach meiner Kündigung. Ich kann Herrn Zechlin also nur Empfehlen!! Vielen Dank.“
„Man ist rundum gut aufgehoben! Fachlich und menschlich!“

