Fallbeispiel





Ergebnis
Abfindung in Höhe von 11.000 €
In ca. vier Wochen nach Erhebung der Klage durchgeführten Gütetermin äußerste der Arbeitgeber sein Unverständnis über die Erhebung der Klage und wies daraufhin, dass es sich um eine wirksame Kündigung im Kleinbetrieb handle und der Anspruch auf Weihnachtsgeld vertraglich ausgeschlossen sei. Wir lenkten den Fokus auf die zweite Frage und argumentierten für die Unwirksamkeit der vertraglichen Bestimmungen. Eine Einigung ließ sich nicht erzielen. Sie war im Sinne der Interessen des Herrn Lorenz zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht gewünscht. Das Gericht setzte den Parteien jeweils Stellungnahmefristen und beraumte einen Kammertermin an. Dieser sollte ca. vier Monate nach dem Gütetermin stattfinden. Auf Basis der Kündigung des Arbeitgebers war das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Monate beendet. Ca. eine Woche vor dem Kammertermin fertigten wir einen Schriftsatz an das Gericht, in dem wir auf den Umstand hinwiesen, dass Herr Lorenz lediglich eine Kopie der Kündigung erhalten hatte. Im Kammertermin überzeugte sich das Gericht von unserem Sachvortrag, indem es die Kündigung mit samt des Briefes in Augenschein nahm. In diesem Moment stand fest, dass entweder das Arbeitsverhältnis fortgesetzt würde und der Arbeitgeber für die vergangenen Monate die Vergütung würde vollständig nachzahlen müssen oder eine hohe Abfindung zu zahlen ist, die sich an der nachzuzahlenden Vergütung orientiert. Wir einigten uns mit dem Arbeitgeber auf die Zahlung einer Abfindung für Herrn Lorenz in Höhe von 11.000 € brutto. Damit konnte Herr Lorenz dann letztlich doch noch seinen Urlaub in Tirol buchen und war überglücklich. Einige Wochen nach der Kammerverhandlung erreichte uns eine Postkarte aus Tirol, mit welcher Herr Lorenz uns sichtlich zufrieden Urlaubsgrüße übermittelte.
*Name wurde durch die Redaktion aus Datenschutzgründen geändert.
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