Wir empfehlen in jedem Fall die Kontaktaufnahme zu einem qualifizierten Rechtsanwalt für eine individuelle Überprüfung. Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Der Abfindungsrechner kann eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerade bei kurzen Arbeitsverhältnissen setzen wir häufig Abfindungen durch, die höher liegen als 1/2 Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr.
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In einem Gespräch per Telefon, Zoom oder in der Kanzlei klären wir Ihre Fragen. Sie erfahren, wie Sie sich nach der Kündigung richtig verhalten, welche Rechte Sie haben und welche Erfolgsaussichten bestehen, gegen die Kündigung vorzugehen.
Wir entwickeln gemeinsam einen maßgeschneiderten Plan, wie wir für Sie das Beste aus Ihrer Situation herausholen können. Das kann der Erhalt des Arbeitsplatzes sein, es kann aber auch eine hohe Abfindung angestrebt werden.
Wir setzen unseren Plan um und kämpfen für Ihr Recht. Wir erheben Klage gegen Ihren Arbeitgeber und setzen Ihre berechtigen Ansprüche mit Nachdruck durch. Dabei stehen Ihre Interessen stets im Mittelpunkt unseres Handelns.